Die Eltern haben mindestens 20 Stunden Betreuungszeit pro Woche gesetzlichen Anspruch. Bei Vollzeitbeschäftigten Eltern sind Betreuungszeiten bis 45 Stunden pro Woche möglich.
Die Eltern haben mindestens 20 Stunden Betreuungszeit pro Woche gesetzlichen Anspruch. Bei Vollzeitbeschäftigten Eltern sind Betreuungszeiten bis 45 Stunden pro Woche möglich.